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17.  Oktober 2024

Registrierkassen-Jahresbeleg

Wie jedes Jahr ist auch 2024 am 31. Dezember bzw. allerspätestens vor Beginn des ersten Geschäftstages im Jahr 2025 der Jahresbeleg der Registrierkasse zu erstellen.

 

Dieser Jahresbeleg muss spätestens bis zum 15.02.2025 über die BMF Belegcheck – App oder das Registrierkassen-Webservice in Finanz-Online geprüft werden.

 

Die entsprechende Vorgangsweise, wie das zu erledigen ist, unterscheidet sich nach dem Typ der Registrierkasse.

 

Manche Registrierkassen können den Belegcheck automatisch selbständig nach dem Monatsabschluss des Monats Dezember durchführen.

 

Dies erledigt man entweder selbst oder man schickt den Jahresbeleg zur Prüfung an Ihren Experten des Vertrauens, der die Richtigkeit des Beleg über Finanz-Online bestätigen lassen kann.

 

WICHTIG: Der Jahresbeleg ist ein Dokument und dementsprechend genauso wie alle anderen Buchhaltungsbelege mindestens sieben Jahre aufzubewahren.

 

Am Besten Sie senden Ihrem Experten den Original-Beleg, denn auf Kopien des Beleges kann der QR-Code etwas verwaschen sein und deshalb damit eine Prüfung nicht möglich sein.