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Jänner 11, 2022

Buchhaltungskosten einsparen

Sie haben Ihre Buchhaltung ausgelagert und denken die Honorare dafür sind zu hoch?
Oder Sie wollen Angebote von anderen Buchhaltern und Steuerberatern einholen?

 

Diese 4 Punkte sollten Sie vorher überlegen.

  1. Die Honorare hängen überwiegend nicht von Ihrem Umsatz oder Ihrem Gewinn ab, sondern fast ausschließlich davon, wie viele Stunden für die Bearbeitung Ihrer Belege aufgewendet werden müssen.
    Ordnen Sie Ihre Belege daher so – egal ob Papier oder elektronisch – das jeder Beleg sehr schnell auffindbar ist. Das spart Bearbeitungszeit
    Sprechen Sie also mit Ihrem Buchhalter was Sie verbessern können.

  2. Prüfen der Gültigkeit der UID-Nummer aller Ihrer Kunden und Lieferanten
    Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, dass die UID-Nummern geprüft werden müssen
    a) bei neuen Geschäftsverbindungen sofort und
    b) bei bestehenden Geschäftsverbindungen regelmäßig – mindestens 1x jährlich

    Die Prüfung sollte am Besten als Stufe 2-Prüfung mittels Finanz-Online durchgeführt werden. Diese Prüfungsprotokolle sind 7 Jahre aufzubewahren.

    Warum ist das wichtig?
    Stimmt die UID-Nummer nicht oder ist sie nicht (mehr) gültig ist ein Vorsteuerabzug nicht zulässig.

  3. Prüfen der erforderlichen Merkmale der Rechnungen Ihrer Lieferanten

    Vielen Unternehmern ist unbekannt, dass das Umsatzsteuergesetz vorschreibt, dass eine Rechnung 11 Merkmale aufweisen muss – mit einer sehr gravierenden Auswirkung.

    Sollte die Rechnung auch nur einen der vorgeschriebenen Punkte nicht erfüllen, ist ein Vorsteuerabzug nicht zulässig.

    Verlassen Sie sich nicht darauf, dass das Ihr Lieferant das ohnehin wissen muss.

    In meinem Berufsleben musste ich schon unzählige Rechnungen beanstanden.

    Eine entsprechende Information finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer (www.wko.at)

  4. Sollte Sie in einer Branche tätig sein, indem Bauleistungen vorkommen, denken Sie daran, dass vor Bezahlung einer derartigen Rechnung an einen Lieferanten eine Abfrage der „Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen“ (HFU-Gesamtliste) vorzunehmen ist.
    (Es kann eventuell sein, dass 25% des Rechnungsbetrages nicht an den Lieferanten überweisen werden dürfen).

Überlegen Sie, welche Prüfung Sie selbst vornehmen können.

Sollten Sie Fragen zu dem einen oder andern Punkten haben können Sie sich gerne an mich oder an die Wirtschaftskammer wenden.