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Jänner 11, 2022

Die Komplexität der Umsatzsteuer

Sie denken jetzt wahrscheinlich, was soll an der Umsatzsteuer schon komplex sein.

 

Machen wir einmal ein Beispiel.

Stellen Sie sich vor:  Sie handeln mit Kunstgegenständen z.B. Bildern

Sie haben dieses Bild um insgesamt € 6.000,- eingekauft, und verkaufen es um Netto € 10.000,-

  1. Wie hoch ist die Umsatzsteuer, die Sie an Ihren Kunden verrechnen müssen?
    20% oder 10% oder 13%?
  2. Von welchem Nettobetrag ist die Umsatzsteuer zu berechnen?

 

Die richtige Antwort auf beide Fragen: DAS KOMMT DARAUF VON WEM SIE DAS BILD GEKAUFT HABEN

Und warum ist das so?

Weil es im Umsatzsteuergesetz einige Spezial-Regelungen gibt.

 

Variante1: Sie haben dieses Bild direkt vom Künstler gekauft

Variante2: Sie haben dieses Bild von einem Händler gekauft

Variante3: Sie haben das Bild gebraucht von einer Privatperson gekauft

 

Lösung zu Variante 1:  13 % Umsatzsteuer von € 10.000,- – also € 1.300,-

Begründung: Steuerliche Sonderregel, weil Sie das Bild direkt vom Künstler gekauft haben

Lösung zu Variante 2: 20% Umsatzsteuer von € 10.000,- also € 2.000,-

Begründung: keine Sonderregel - Normalsteuersatz

Lösung zu Variante 3: 20 % Umsatzsteuer von € 4.000,- - also € 800,-

Begründung: Sie haben das Bild von gebraucht von einer Privatperson gekauft.

Erklärung: Weil Sie regelmäßig mit Gegenständen handeln, die Sie von Privatpersonen kaufen, können Sie die Differenzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz anwenden und dürfen daher die Umsatzsteuer von Ihrem Nettogewinn berechnen.

 

Sie sehen also, dass Sonderregeln die Berechnung der Umsatzsteuer sehr komplex machen können.

 

Wofür gibt es noch Sonderregeln in der Umsatzsteuer?

Bauleistungen (darunter können auch z.B. Reinigungsleistungen fallen, weil der der Begriff

                        Bauleistung weit auszulegen ist)

Lieferung von Abfallstoffen (Metall, Altpapier,..)

Lieferung von Mobiltelefonen und integrierten Schaltkreisen

Reihengeschäfte

Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

 

Bei der Verrechnung von Tätigkeiten (Leistungen), die in einem anderen Staat durchgeführt worden sind, ist es sogar nötig eine Checkliste durchzuarbeiten um zu ermitteln in welchem Staat  die Umsatzsteuer abzuführen ist.

 

Es wäre daher anzuraten mit Ihrer Buchhaltung Personen zu betreuen, die

  1. gut ausgebildet sind, und
  2. sich laufend weiterbilden.

Ich stehe für weitere Fragen zur Verfügung